Plötzlich und unerwartet stirbt mit dem letzten Elternteil oft auch der Familienfrieden. Die deutsche Nachkriegsgeneration hinterlässt ein Vermögen von jährlich etwas 350 Milliarden Euro. Das führt nicht selten zu jeder Menge Ärger unter den Kindern. Wenn sich Geschwister über das Erbe einigen müssen und das nicht hinbekommen, werden sogar Anwälte bemüht und zuletzt bleibt vom Erbe nichts mehr übrig und die Brüder und Schwestern wollen in ihrem Leben nichts mehr miteinander zu tun haben. Aber nur auf den ersten Blick geht es dabei um materielle Dinge. In Wirklichkeit rankt der Konflikt zwischen den Geschwistern immer wieder um Macht, verletzte Gefühle und Eifersucht. Im sozialen Gefüge der Familie werden die Rollen in der Regel durch die Eltern besetzt. Das Lieblingskind, das Nesthäkchen oder das schwarze Schaf der Familie. Diese Rollen lassen wir beim Auszug aus dem Elternhaus nicht automatisch zurück. Das prägt unser Selbstbild und das Bild, das sich Geschwister untereinander machen. Sterben dann die Eltern kommt es zum Konflikt weil es keine Regisseure mehr gibt. Das schafft Chaos innerhalb des Systems. Erlebte Ungerechtigkeiten, verletzte Gefühle, Frust. Das alles kommt nach dem Tod der Eltern ordentlich frisiert auf den Tisch. Denn wir selbst sehen natürlich uns unschuldig und mit weißer Weste dastehen.
Gibt es ein Testament kommt noch die Abrechnung der Eltern dazu. Im letzten Willen zeigt sich die schonungslose Wahrheit. In der Zuteilung des Erbes spiegeln sich die Sympathien für die Kinder schonungslos wieder. Das Thema Nähe und Sympathie ist ein Tabuthema, das von den Eltern mit ins Grab genommen aber im Testament unverblühmt sichtbar wird. Das führt emotional nicht selten zu einem bösen Erwachen. Schwarz auf weiß steht nun geschrieben, wie man von den Eltern wahrgenommen wurden und wie wir wahrgenommen werden wollten. Schlussstrich und Abschiedszeugnis zugleich. Gerade in einer Mediation wird dies immer wieder deutlich. Da hat man sich im Haus wohnend, rührend um die Pflege und das Wohlergehen der Eltern gekümmert, und im Testamtent werden die außerhalb wohnenden Geschwister bevorzugt. Es geht auch anders: Als die Mama verstirbt wird der pflegenden Tochter nicht nur das Haus, sondern auch noch mehrere hundertausend Euro Bargeld vererbt, während die Geschwister mit ein paar Wertgegenständen abgespeist werden. Was die Tochter als gerecht empfindet, bezeichnen die Geschwister als "das Allerletzte". Der Mechanismus des sozialen Vergleichs beginnt. Habe ich zu wenig bekommen oder wurden die Anteile unfair verteilt? Letzteres macht dann richtig wütend und endet in einem Ohnmachtsgefühl, als wenn jemand einem vor der Nase die letzte Aktionsware wegschnappt obwohl man dafür eine Stunde angestanden hat.
Um Geld, Immobilien, Wertsachen geht es dann nur noch am Rande und ein Funke kann sich zum Flächenbrand ausweiten. Über gemeinsam genutztes Spielzeug in der Kindheit kann in einer Mediation stundenlang diskutiert werden. Die Verbindung des Spielzeugs als symbolisches Liebespfand der Eltern auch über den Tod hinaus entfacht nie gekannte Rivalität und Eifersucht unter den Geschwistern. Letztendlich geht es immer um das eigene Selbstwertgefühl und sich selbst wertzuschätzen. Versöhnlich mit sich selbst und Geschwistern umzugehen fällt dann wesentlich leichter. Gerechtigkeit kann es nicht geben, weil sie so subjektiv ist wie die eigene Wahrnehmung gegenüber sich selbst. Ob Belohnung oder Ausgleich, Eltern werden es nie allen recht machen können. Denn Wiedergutmachung tritt im Erbfall nicht ein und es gibt kein Recht auf Erbe.
Von Vorteil könnte zum Beispiel ein offenes Testament sein. Dafür besprechen Eltern schon frühzeitig mit ihren Kindern, was diese haben und wem sie selbst etwas vererben möchten. Auch wenn dies nicht immer ohne Ärger abgeht. Auch eine Mediation lohnt sich immer. Der Mediator ist parteilos und versucht als Vermittler, dass die Erben eine für alle akzeptable, aussergerichtliche Lösung für sich finden. Der Mediatior schafft dafür ein entsprechendes Setting und ermöglicht den Medianden, dass erzählt und zugehört werden kann. Um den Konflikt nicht zu verschärfen, sollten aber nur die Beteiligten an einer Mediation teilnehmen. Dazu zählen in der Regel nicht die Ehepartner, Lebensgefährten oder nichterbende Halbgeschwister.
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