Konfliktberatung

Konfliktratgeber Clever streiten


Konfliktberatung

Mediation und Coaching werden oft synonym verwendet und den wenigsten sind die Unterschiede wirklich bekannt. Im Konfliktmanagement rücken Mediation und Coaching bei (außergerichtlichen) Konfliktlösungen immer mehr in den Fokus, um die Handlungsfähigkeit von Personen, Gruppen oder Organisationen wiederherzustellen bzw. zu verbessern.

Zitat von Albert Einstein
Die reinste Form des Wahnsinns ist es wohl, alles beim Alten zu belassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.

Unterscheidungen

  • Mediation: Eine auf Freiwilligkeit beruhende, strukturierte Methode zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem der Mediator als unabhängiger allparteilicher Dritter die Konfliktparteien im Lösungsprozess begleitet. Es soll die bekannten Gerichtsverfahren, Schlichtungen oder Schiedsverfahren gleichwertig ergänzen.
  • Coaching: Zielgerichtetes Verfahren für Führungskräfte, Personalentwicklung und Veränderung von "oben". Der Beratungsanlass ist identisch mit dem der Leitungssupervision.

Gemeinsamkeiten

  • unterstützende Prozessbegleitung
  • Förderung der eigenen Selbstreflexion und Wahrnehmung
  • Ergebnisoffenheit und Eigenverantwortlichkeit
  • selbstbestimmte Erarbeitung von Lösungen und Zielen
  • zeitliche Begrenzung der gemeinsamen Arbeit
  • Arbeit auf gleicher Augenhöhe

Wer also seine Konflikte mittels Hierarchie oder Delegation an Dritte zu lösen versucht, wird damit in vielen Fällen nur temporär Aussicht auf Erfolg haben. Deshalb sprechen eine Vielzahl von Vorteilen für den Weg der eigenverantwortlichen und somit nachhaltigen Lösungssuche. Eine Mediation oder ein Coaching können einen entscheidenden Anteil zur Konfliktlösung beitragen.


Hintergrund: Die Verfahrensdauer bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung beträgt bei einer Instanz durchschnittlich 3 – 9 Monate, bei einer daraufhin eingelegten Berufung insgesamt 1 – 1,5 Jahre, ein langer Zeitraum, in der die Parteien mit der Ungewissheit des Ausgangs leben müssen. Die direkten Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens durch Anwalts- und Gerichtsgebühren betragen in aller Regel ein Vielfaches der Kosten für die Hinzuziehung eines Mediators (vgl. den Prozesskostenrechner von RiOLG Franz Dimbeck; vgl. auch Hagel in Trenczek et al. Handbuch Mediation und Konfliktmanagement 2013 Kap. 2.16).